• Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
     

Der SV Querum bietet jetzt auch die in der Liste B des DSB neu aufgenommene Disziplin Selbstladegewehr .22lfb, also Kleinkaliber, an. Zur Verwendung kommen hier halbautomatische Langwaffen mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 und maximal 10 Patronen.

  • Waffe: alle Pistolen und Revolver des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb/lr), Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
    Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerungen haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.
     

  • Waffe: zugelassen sind selbstladende Pistolen mit einem Höchstgewicht von 1400 g, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die Abmessungen der Waffe müssen so sein, dass sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300 mm x 150 mm x 50 mm eingelegt werden kann, Abzugswiderstand
    1000 g